Die Katzenfrau - Catsitting Saarland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Katzenfrau - Catsitting Saarland & Rheinland Pfalz

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Die Katzenfrau übernimmt entsprechend des schriftlichen Tierbetreuungsvertrages die aufgeführten Leistungen für den vereinbarten Zeitraum, zu den in den AGB und im Vertrag beschriebenen Bedingungen, zu den, in der Preisliste einsehbaren Entgelten.

Terminanfragen gelten erst nach Abschluss des Vertrages und nach Bestätigung durch die Katzenfrau, als fest gebucht.

 

2. Die Betreuerin verpflichtet sich, fachlich korrekt, nach bestem Wissen und Gewissen, die Pflege, der ihr anvertrauten Tiere durchzuführen, und die Räumlichkeiten mit angemessener Sorgfaltspflicht zu betreten und zu begehen.

 

3. Die Reinigung von Futterplätzen, Tiertoiletten, Käfigen etc. sind selbstverständlich. Ebenso die Beseitigung von Verunreinigungen (z.B. Erbrechen) die während des Betreuungszeitraums, durch die Tiere entstehen. Darüber hinaus gehende Reparatur - oder Haushaltsarbeiten ( wie z.B. Staub wischen, Fenster putzen usw.) sind im Leistungsumfang nicht enthalten.

 

4. Die Betreuerin ist verpflichtet bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker, im Namen des Auftraggebers und auf seine Kosten einzuschalten. (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) Der Eigentümer wird schnellst möglich verständigt.

 

5. Die Betreuerin übernimmt nicht die gesetzliche Haftung des Tierhalters. Sie haftet selbst nur bei Unfällen oder Schäden für Vorsatz. Eine Absicherung durch Betriebshaftpflichtversicherung ist gegeben.

 

6. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Mittel, zur Ausführung der Tier- und Hausbetreuung, zur Verfügung (Futter, Streu, Medikamente, Reinigungsmittel etc.) und verwahrt seine Wertsachen (Geld, Schmuck, etc.) und Gefahrenquellen (Medikamente etc.) verschlossen und unzugänglich für Mensch und Tier.

 

7. Sollte es der Katzenfrau persönlich nicht möglich sein, die Betreuung auszuführen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. In einem solchen Fall kann die Katzenfrau eine adäquate, vertrauenswürdige Person mit ihrer Vertretung beauftragen, um die Versorgung der Tiere zu gewährleisten.

Die Katzenfrau behält sich das Recht vor, die vereinbarte Betreuungszeit, bis auf die Grundversorgungszeit zu verkürzen, sollte dies durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Tierarztbesuch, Krankheit) notwendig werden.

 

8. Die Betreuerin ist verpflichtet im Falle von Erkrankung oder Unfall des Tieres, im Namen des Besitzers und auf seine Kosten, das Tier dem Haustierarzt vorzustellen, oder, im Notfall, den nächsten, diensthabenden Tierarzt oder Tierklinik mit dem Tier aufzusuchen. Der Auftraggeber wird benachrichtigt, sobald es der Gesundheitszustand des Tieres zulässt, um das weiter Vorgehen zu besprechen. Die Betreuerin ist gegebenenfalls berechtigt mit dem Tierarzt über das weitere Vorgehen zu entscheiden, sollte der Auftraggeber nicht erreichbar sein.

 

9. Sollte ein Tier aus irgend welchen Gründen abhanden kommen (Einbruch etc.) oder vom Freigang nicht zurück kehren, informiert die Betreuerin den Auftraggeber und die zuständigen Stellen (Gemeinde, Tasso, etc.)

 

10. Der Auftraggeber informiert, die Katzenfrau über seine Rückkehr, wenn er eingetroffen ist, um sicherzustellen, dass die Tiere wieder in der Obhut ihres Besitzers sind und die nahtlose Versorgung der Tiere gewährleistet ist. Sollte der Besitzer nicht zum vereinbarten Termin zurück sein, wird die Betreuung bis zu 7 Tagen entgeltpflichtig fortgesetzt.

Danach ist die Katzenfrau berechtigt, das Tier/ die Tiere sowie die erhaltenen Schlüssel in Obhut, der vom Auftraggeber genannten Vertrauensperson zu übergeben.

 

11. Die Rechnung für die erbrachten Leistungen und Auslagen ist nach Beendigung der Betreuung und Erhalt der Rechnung, sofort fällig und kann in bar, bei Schlüsselrückgabe, oder per Überweisung beglichen werden.. Entstandene zusätzliche Kosten (z.B. durch Tierarztbesuch oder Fahrten zwecks Futternachkauf (einschließlich Zeitaufwand und Fahrtkosten)) übernimmt in vollem Umfang der Tierhalter.

 

12. Bei Stornierung oder Verkürzung der Buchung, jedweder Art, durch den Auftraggeber, ist eine Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % der Kostenvorberechnung zu entrichten. Die Gründe für die Stornierung können nicht berücksichtigt werden, da der Verdienstausfall hiervon unberührt bleibt.

Da die Auftragslage sehr unübersichtlich ist, kann keine Stornierungsfrist eingeräumt werden.

 

13. Die aktuell gültigen Preise und AGB sind jederzeit auf www.diekatzenfrau.net/Preise und www.diekatzenfrau.net/AGB einzusehen oder per email oder telefonisch zu erfragen und bindend.

 

14. Die Katzenfrau respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre.

Mit Kontaktaufnahme / Zusendung persönlicher Informationen erklären Sie sich mit der Datennutzung einverstanden.

Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nur in Zusammenhang mit der Betreuung / Angebotserstellung / Fahrtkostenberechnung verarbeitet.

Der Speicherung / Nutzung dieser Daten können Sie jederzeit widersprechen..

Der Widerruf der Einwilligung beseitigt jedoch nicht rückwirkend die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.

Ihre Schlüssel werden sorgfältig und sicher verwahrt.

 

15. Sollte ein Punkt des Vertrages / der AGB unwirksam werden, behalten alle anderen in vollem Umfang ihre Gültigkeit.

 

 

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